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   OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 5 U 87/09   

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https://dejure.org/2009,4800
OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 5 U 87/09 (https://dejure.org/2009,4800)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.12.2009 - 5 U 87/09 (https://dejure.org/2009,4800)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 5 U 87/09 (https://dejure.org/2009,4800)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßiger Ausschluss der Eintrittspflicht einer Versicherung bei schweren Krankheiten für Krebserkrankungen "in situ"

  • Judicialis

    BGB § 305c Abs. 1; ; BGB § 305c Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 c
    Wirksamer Ausschluss für Carcinoma in situ in einer Versicherung bei schweren Krankheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2
    Formularmäßiger Ausschluss der Eintrittspflicht einer Versicherung bei schweren Krankheiten für Krebserkrankungen "in situ"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Ausschluss für Carcinoma in situ ist weder überraschend noch unklar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 442
  • VersR 2010, 752
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 5 U 87/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 123, 83 und ständig) sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss.
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 5 U 87/09
    Voraussetzung hierfür wäre, dass nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden Zweifel bleiben und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGHZ 112, 65. NJW 07, 504).
  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 5 U 87/09
    Überraschenden Charakter im Sinne dieser Vorschrift hat eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen dann, wenn sie von den Erwartungen des Versicherungsnehmers deutlich abweicht und dieser mit ihr den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht, der Klausel mithin ein Überrumpelungseffekt innewohnt (BGH NJW-RR 2004, 780, 781.1397, 1398), was sich regelmäßig unter Anlegung eines generellen Maßstabs nach der Erkenntnismöglichkeit des typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden richtet (BGH, NJW 1995, 2637, 2638).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 5 U 87/09
    Überraschenden Charakter im Sinne dieser Vorschrift hat eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen dann, wenn sie von den Erwartungen des Versicherungsnehmers deutlich abweicht und dieser mit ihr den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht, der Klausel mithin ein Überrumpelungseffekt innewohnt (BGH NJW-RR 2004, 780, 781.1397, 1398), was sich regelmäßig unter Anlegung eines generellen Maßstabs nach der Erkenntnismöglichkeit des typischerweise zu erwartenden Durchschnittskunden richtet (BGH, NJW 1995, 2637, 2638).
  • BGH, 04.07.1990 - VIII ZR 288/89

    Formularmäßiges Verbot der Untervermietung von Leasingobjekten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 5 U 87/09
    Voraussetzung hierfür wäre, dass nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden Zweifel bleiben und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGHZ 112, 65. NJW 07, 504).
  • LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12

    Versicherung über Leistungen bei bestimmten schweren Krankheiten: Voraussetzungen

    Auch hier ist auf die fachwissenschaftliche Bedeutung abzustellen, soweit nicht der allgemeine Sprachgebrauch den verwendeten Begriffen einigermaßen bestimmte, von der Fachterminologie abweichende Bedeutung verliehen hat und der in Frage stehende Begriff nicht erkennbar aus der Fachwissenschaft übernommen wurde (OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1221; Prölss, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vorbem. III Rn. 9; vgl. auch OLG Oldenburg, VersR 2010, 752).
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